20. August 2026 · 3 Minuten
Für 7.994 gewerbliche Photovoltaikanlagen endet die feste Einspeisevergütung innerhalb der nächsten fünf Jahre. Der Zubaugipfel von 2024 erreicht das Förderende 2044 — mit 1.088.297 Anlagen in einem einzigen Jahr.
Die EEG-Vergütung läuft 20 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme plus dem Rest des Kalenderjahres. Das Datum ist für jede Anlage bekannt, sobald sie im Register steht — und damit auch der Zeitpunkt, zu dem sich ihre Wirtschaftlichkeit neu stellt.
Im gewerblichen Segment ab 100 kWp endet die Vergütung für 2.183 Anlagen in den nächsten drei Jahren und für 7.994 Anlagen in den nächsten fünf.
Der auffälligste Wert liegt weiter vorn: Im Jahr 2044 laufen 1.088.297 Anlagen aus der Förderung. Das ist der Nachhall des Zubaus von 2024, als der Ausbau durch hohe Einspeisesätze getrieben wurde.
Wer nach dem Förderende weiter einspeisen will, braucht eine Anschlussvermarktung — und wer den Strom stattdessen selbst nutzen oder zeitversetzt verkaufen will, braucht einen Speicher. Beides ist nicht kurzfristig zu haben.
Ein gewerbliches Speicherprojekt umfasst Netzverträglichkeitsprüfung, Anlagenzertifikat, Brandschutzkonzept und Errichtung. Vom ersten Gespräch bis zur Inbetriebnahme vergehen erfahrungsgemäß zwölf bis vierundzwanzig Monate.
Wer 2044 betroffen ist, entscheidet also nicht
2044, sondern jetzt.
Das Auslaufdatum ergibt sich aus dem Inbetriebnahmedatum und ist damit gesichert. Nicht im Register steht, ob eine Anlage bereits in der Direktvermarktung ist, welchen anzulegenden Wert sie hat und wie hoch der Eigenverbrauch ausfällt — alles drei bestimmt mit, wie stark das Förderende tatsächlich wirkt.
Grundlage ist der Gesamtdatenexport des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur, Stand 02.09.2026. Die Berechnungen sind in der Methodik beschrieben. Die Zahlen dürfen mit Quellenangabe verwendet werden.
Anlagenradar, „Wann die EEG-Vergütung ausläuft“, Auswertung des Marktstammdatenregisters, Stand 02.09.2026, anlagenradar.de/analysen/2026_08_c_eeg_ende/